Verkehrssperrzone/Stadion


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Die Verkehrssperrzone rund ums Stadion

Rund ums Stadion Letzigrund wird an den Spieltagen (9., 13. und 17. Juni) von 11.00 Uhr bis ca. 0.00 Uhr eine Verkehrssperrzone eingerichtet. Die Verkehrssperrzone dient dem Schutz der Quartierbevölkerung vor Parksuchverkehr, ermöglicht die Aufrechterhaltung des Betriebs der öffentlichen Verkehrsmittel und dient als Aufmarschroute sowie als Aufenthaltsraum für Matchbesucher. Die Zufahrt für motorisierte Verkehrsteilnehmende in die Verkehrssperrzone ist nur mit einer Bewilligung möglich.



Ziel der Verkehrssperrzone

  • Schutz der Quartierbevölkerung vor Parksuchverkehr
  • Aufrechterhaltung ÖV-Betrieb
  • Transit wegen Sicherheitsring nicht möglich
  • Aufmarschweg und Zirkulationsräume für Zuschauer
  • nur an den Spieltagen von 11.00 Uhr bis ca. 0.00 Uhr


Unsere Empfehlungen für Sie

  • Reisen Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuss oder mit dem Velo zum Stadion an. Für Autos stehen in Stadionnähe keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
  • Erledigen Sie Ihre Anlieferungen, Transporte oder jegliche Art des Gewerbeverkehrs in der Verkehrssperrzone vor 11 Uhr
  • Die Badenerstrasse ist – auch mit Bewilligung – nicht durchgehend befahrbar. Vermeiden Sie Fahrten in der Verkehrssperrzone ab drei Stunden vor Spielbeginn und eine Stunde nach Spielende nach Möglichkeit – auch wenn Sie im Besitz einer Bewilligung sind.



Zufahrtsbewilligungen in die Verkehrssperrzone

  • Zufahrt nur für Anwohnende, Gewerbetreibende (Angestellte), Behinderte, öffentliche Dienste, Blaulichtorganisationen, EURO-Fahrzeuge
  • Zufahrt mit Bewilligung: schriftliche Informationen und Abgabe im Frühjahr 2008

www.parkkarten.ch

Motorisierter Individualverkehr

Eine Bewilligung wird Anwohnenden, Zubringern, Gewerbetreibenden sowie deren Lieferanten und Angestellten ausgestellt, die mit einem motorisierten Fahrzeug (PW, Lieferwagen, Lastwagen, Motorräder) an den drei Spieltagen nach 11 Uhr in die Verkehrssperrzone zufahren müssen.
Die Ausfahrt aus der Verkehrssperrzone ist ohne Bewilligung möglich. Keine Bewilligung benötigen Lenkende von Velos, Inhaber von Parkkarten für gehbehinderte Personen, Taxis und öffentliche Dienste (Post, Kehrichtabfuhr etc.)!

Eine Durchfahrt der Verkehrssperrzone ist nicht möglich - folgend Sie den signalisierten Umfahrungsrouten!
Die Duttweilerbrücke ist in Richtung Letzigrund nur mit einer Bewilligung befahrbar, in der Gegenrichtung ist die Duttweilerbrücke hingegen normal befahrbar.
Informationen zum Antrag für eine Bewilligung erhalten Sie ab ca. Mitte März auf dieser Seite.

Sperrzeiten:

  • nur an Spieltagen
  • von 11.00 Uhr bis ca. 0.00 Uhr



Öffentlicher Verkehr

Der öffentliche Verkehr kann normal zirkulieren. Einzig die Haltestelle Letzigrund wird auf Höhe Norastrasse verschoben. Für die Anreise zum Stadion ab Hauptbahnhof benutzen Sie bitte die Tram-Linie 3 oder Buslinie 31, ab Public Viewing die Tram-Linien 2 und 8, ab Parking Süd den Shuttle-Bus oder die S-Bahn via Hauptbahnhof, ab Parking Nord die S-Bahn via Hauptbahnhof.



Langsamverkehr (Velo, Zufussgehende)

Für Velofahrer und Fussgänger entstehen keine Behinderungen ausser in direkter Stadionnähe. Umleitungen sind auch für Velos signalisiert. Beim Stadion stehen Ihnen zusätzliche Veloabstellplätze zur Verfügung.


Umfahrungsrouten Velo

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