Gastgewerbebetriebe, Verkaufsstände und Läden
Betriebszeiten innerhalb der Fanzone
Sonntag – Mittwoch: 15.00 bis 24.00 Uhr
Donnerstag – Samstag und Spieltage: 15.00 bis 01.00 Uhr
Betriebszeiten innerhalb der Fanmeile
Sonntag – Mittwoch: 15.00 bis 01.00 Uhr
Donnerstag – Samstag und Spieltage: 15.00 bis 02.00 Uhr
Schliessungszeiten für alle anderen Gastgewerbebetriebe
Für alle Betriebe ausserhalb der Fanzone und Fanmeile gelten die normalen Schliessungszeiten. Die Polizeivorsteherin kann je nach Spielverlauf und Spielerfolg der Schweizer Nationalmannschaft Freinächte bewilligen.
Öffnungszeiten von Läden und Verkaufsstände
Verkaufsläden dürfen in der ganzen Stadt bis Mitternacht geöffnet bleiben. Zusätzliche Verkaufsstände werden nicht bewilligt. Ausnahmen sind möglich um das Stadion und entlang des «Walk of Fans» an den drei Spieltagen in Zürich.
Übertragung von Spielen
Übertragung von Spielen in Gastgewerbebetrieben
Alle Spiele dürfen innerhalb von Boulevard-Cafés bis Spielschluss auf TV-Geräten ohne zusätzliche Lautsprecher übertragen werden. Diese Bewilligung gilt jedoch nicht für Bildprojektoren.
Live-Übertragungen im Freien
Für Live-Übertragungen im Freien auf Grossleinwänden mit Lautsprechern sind insgesamt drei Bewilligungen erforderlich:
- Stadt Zürich (Voraussetzungen: Unterstützung des Gesuchs durch Quartierverein oder drei im Quartier aktive Vereine)
- UEFA bei Bilddiagonale >3 Meter
- SUISA bei Bilddiagonale >3 Meter
Live-Übertragungen in Wohnquartieren
Von der Stadt Zürich werden nur Übertragungen von Gruppenspielen mit Beteiligung der Schweizer Nationalmannschaft, von Spielen in Zürich und von Spielen ab Viertelfinal bewilligt.
Live-Übertragungen in Nicht-Wohnquartieren
Für Übertragungen in Nicht-Wohnquartieren gelten keine Einschränkungen.
Bewilligungsmöglichkeiten und Gesuchsanforderungen
Gesuche sind grundsätzlich mit dem beiliegenden Formular "Gesuch für eine Veranstaltung" an das Büro für Veranstaltungen der Abteilung Bewilligungen zu richten. Entsprechende Gesuchsformulare können auch beim Büro für Veranstaltungen bestellt werden. Das Formular kann sowohl am PC wie handschriftlich ausgefüllt werden. Es bedarf jedoch der handschriftlichen Unterzeichnung und ist mit einem Belegungsplan des Veranstaltungsgeländes zu ergänzen.
Empfehlung für die Einreichung von Gesuchen für private Public Viewing Veranstaltungen: 31. März 2008.
Merkblatt für Gesuchstellende (40 KB)
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